Annahmeliste für Grüngut
Angenommen wird Grüngut wie z.B.
Nicht angenommen werden
- Äste, Reisig
- Baum- und Strauchschnitt
Stammholz
Weihnachtsbäume ohne Lametta oder Schmuck
- Wurzeln ohne Erdanhaftungen
- Blumen – und Pflanzenreste
- Erde aus Blumentöpfen und Balkonkästen
- Fallobst aus dem Garten
- Gejähtete Wildkräuter, „Unkräuter“
- Gemüsereste
- Heckenschnitt
- Laub
- Moos
- Rasenschnitt, Vertikutierabfälle
- Boden
Rasensoden
Fremdstoffe jeglicher Art
Angenommen wird Grüngut wie z.B.
- Äste, Reisig
- Baum- und Strauchschnitt
Stammholz
Weihnachtsbäume ohne Lametta oder Schmuck
- Wurzeln ohne Erdanhaftungen
- Blumen – und Pflanzenreste
- Erde aus Blumentöpfen und Balkonkästen
- Fallobst aus dem Garten
- Gejähtete Wildkräuter, „Unkräuter“
- Gemüsereste
- Heckenschnitt
- Laub
- Moos
- Rasenschnitt, Vertikutierabfälle
Nicht angenommen werden
- Boden
Rasensoden
Fremdstoffe jeglicher Art
Die aktuellen Annahmebedingungen erhalten Sie hier!